So funktioniert die Gaspreisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen

Preisbremse endet am 31.12.2023

Kurz und knapp

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.

Die Beschaffungskosten für Erdgas sind stark gestiegen, früher oder später müssen Energieversorger dies in den Tarifen berücksichtigen. Diese monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden soll die Gaspreisbremse abfedern. Die Preisbremse wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass die monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.

Eines Vorab: Als Kundin und Kunde von E.ON brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse und die Mehrwertsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

Aber egal ob kleiner oder großer Gasverbraucher, für jeden lohnt es sich, Energie zu sparen: Denn je weniger Gas Sie verbrauchen, desto geringer wird der Anteil Ihres Verbrauchs, den der Staat nicht gedeckelt hat., der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Gasverbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.

Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

So berechnet sich die Gaspreisbremse

Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80% des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.

Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. Haben Sie mehr als 80 % Ihres prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlen Sie für diese darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis Ihres Energieversorgers.

Gut zu wissen

Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.

Gut zu wissen

Wie hoch Ihre Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfällt, hängt davon ab wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben, wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen und wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.

Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung: 7 % Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch dem gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh. Da es sich bei den 12 ct/kWh um einen Bruttopreis handelt, ist die Mehrwertsteuer hier bereits enthalten.

Unsere Antworten auf häufige Fragen

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung gilt sie für 70 Prozent des Verbrauchs. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. Für diese Preise wird sich aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten der Energieanbieter leider vorerst keine Entspannung zeigen.

Die Gaspreisbremse greift seit März 2023 und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Am 31. Dezember 2023 läuft die Gaspreisbremse aus. Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.

Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen den 12 ct/kWh der Gaspreisbremse und dem Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.

Quellennachweise der Siegel für E.ON:
Bester Online-Vertragsabschluss: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit CHIP eine Online-Befragung zu den Online-Vertragsabschlüssen durchgeführt. Der Untersuchung zu 51 Energieversorgern liegen insgesamt 6.985 Urteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen
Service König: DEUTSCHLAND TEST hat 2022 in Zusammenarbeit mit Focus Money eine Online-Befragung zum deutschen Kundenservice durchgeführt. Der Untersuchung in 56 Städten liegen mehr als 300.000 Kundenurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind in der Ausgabe 42/2022 Seite 92ff des FOCUS-MONEY oder unter folgendem Link einzusehen
Digital-Champions: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit DIE WELT eine Online-Befragung zur digitalen Kundennähe durchgeführt. Der Untersuchung zu 1.817 Unternehmen liegen insgesamt 365.000 Verbraucherurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den zweiten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen



1In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.