Gewinne 1 von 4 exklusiven Weber Elektrogrill Pulse 1000 Hier gewinnen

Jetzt Stromtarif sichern

Hinweis zur Strompreisbremse

Ab dem 01.03.2023 – und rückwirkend zum 01.01.2023 – bis zunächst zum Jahresende profitieren Sie von der Strompreisbremse , die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt. Das heißt, für die Dauer der Strompreisbremse zahlen Sie für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis (AP), sondern 40 ct/kWh.

Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie eine Einsparberechnung unsere Internetseite unter eon.de/strompreisbremse

Aktuelle Informationen im Bereich der Energieversorgung

Hier bleiben Sie mit Neuigkeiten und Tipps zur aktuellen Lage am Energiemarkt auf dem Laufenden.

Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse

Für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen werden die Preisbremsen zum 1. März 2023 eingeführt und sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2023 entlasten. Das bedeutet: Im März 2023 erhalten Sie einmalig eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Wir stellen unseren Kunden selbstverständlich rechtzeitig vor März 2023 alle Informationen zur konkreten Umsetzung bei uns zur Verfügung. Für Sie besteht weiterhin kein Handlungsbedarf.

Umsetzung der Soforthilfe Dezember

Unsere Kundinnen und Kunden werden selbstverständlich von der einmaligen finanziellen Soforthilfe im Dezember profitieren. Wir buchen den Dezember-Abschlag nicht ab. Wenn Sie Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember einmalig aussetzen. Falls der Abschlag doch gezahlt wird, entsteht Ihnen kein Nachteil, wir verrechnen den Betrag dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung.

Die Finanzierung der Soforthilfe Dezember übernimmt der Staat. Das Geld soll helfen, die erwarteten höheren Gas- und Wärmekosten in diesem Winter für Verbraucher abzudämpfen – und ist explizit zur Abfederung der teureren Preise gedacht. Energiesparen ist daher immer noch das Gebot der Stunde. Je mehr Energie Sie einsparen, desto mehr Geld haben Sie für andere Dinge zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, wer die Soforthilfe erhält: Haushaltskunden sowie andere Verbraucher mit einem Standardlastprofil. Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen ihrem Energieversorger mitteilen, um zu profitieren. Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind zugelassene Krankenhäuser, Sie sollen separat entlastet werden. Ebensowenig gilt die Soforthilfe für Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen. Weitere Informationen für RLM-Kunden sowie zur Antragstellung finden Sie in Kürze hier.

Jede Kilowattstunde zählt

Wir alle erleben aktuell eine historisch einzigartige Lage auf den Energiemärkten. Die Situation stellt Haushalte, Unternehmen und Industrie sowie auch uns als Energielieferant vor völlig neue Herausforderungen.

Wir klären Sie über die aktuelle Situation am Energiemarkt auf, erläutern Ihnen, wie es dazu gekommen ist und was Sie als Verbraucher jetzt tun können: Den Energieverbrauch senken und den Abschlag anpassen sind die Mittel, mit denen Sie die Auswirkungen der Energiekrise abfedern können.

Gemeinsam für die Energiewende

In der jetzigen historischen Ausnahmesituation an den Energiemärkten ist ein bewusster Umgang mit Energie für uns alle wichtiger denn je. Wir als Unternehmen treiben die Energiewende voran und unterstützen Sie gerne mit unseren Tipps und Energielösungen.

Aus diesem Grund befürworten wir auch die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz –  damit wir gemeinsam mit Ihnen die Energieversorgung effizienter, unabhängiger und grüner gestalten.

Doppelt Gutes tun

  • 100 % Ökostrom2 aus Deutschland
  • Förderung von Umwelt- und Klimaprojekten

Häufige Fragen

Nein, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für dich – natürlich kostenlos.

In folgenden Fällen empfehlen wir dir zusätzlich selbst bei deinem jetzigen Energieversorger zu kündigen:

Dein bisheriger Energieversorger hat dir mitgeteilt, dass er demnächst die Preise anpassen wird?
Hier steht dir in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Deine Kündigung ist hier nur innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich – in der Regel ab Erhalt des Schreibens mit den neuen Preisen bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung. Um sicherzugehen, dass diese Frist eingehalten wird, solltest du bei deinem bisherigen Versorger selbst kündigen.

Die Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrages läuft in wenigen Tagen (<14 Tage) ab?
Wenn wir hier die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen, könnte es knapp werden. Kündige daher sicherheitshalber selbst. Damit hast du zusätzliche Sicherheit, dass deine Kündigung auch wirksam wird.

In beiden dieser Fälle benötigst du für die Kündigung bei deinem bisherigen Versorger die folgenden Informationen:

  • Kundennummer bei deinem bisherigen Versorger
  • aktuelle Zählernummer
  • aktuell abgelesener Zählerstand

Nutze einfach unsere Kündigungsvorlage und sende diese ausgefüllt an deinen aktuellen Energieversorger.

Nein, der Wechsel zu E.ON ist für dich kostenfrei. Außerdem kannst du dich beim Wechsel zu NULLSIEBEN FanStrom über einen Trikot-Gutschein freuen.

Nein, deine Energieversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses sichergestellt.

Dein Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlgebiet. Du findest die Daten deines Netzbetreibers zum Beispiel in deiner letzten Jahresrechnung. Oft findest du die Daten zusätzlich direkt auf deinem Stromzähler.

Außerdem erhältst du diese Information ganz bequem online
Netzbetreibersuche Strom

NULLSIEBEN FanStrom ist ein Produkt in Kooperation mit E.ON. Als einer der größten Energieversorger Europas beliefert dich E.ON zuverlässig mit Strom.

Es werden insgesamt drei Projekte der Organisation ClimatePartner gefördert. Welches Projekt den größten Zuschlag erhält, kannst du mitentscheiden:

  • Renaturierung der Naturlandschaft in Bielefeld
    Rund um Ackerflächen in Bielefeld soll wieder ein Rückzugsort für Rehe, Hasen und Wildbienen entstehen. Stimme für dieses Projekt, um die Renaturierung von Grünstreifen rund um landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bielefeld zu unterstützen.
  • Förderung der Moorlandschaft in Glasin
    Moore gelten als der unterschätzte Klimaschützer. Dabei sind sie nicht nur wichtige CO2-Speicher, sondern auch Artenrefugium für zahlreiche Tiere. Stimmst du für dieses Projekt, werden Biotope in Glasin (Mecklenburg-Vorpommern) vergrößert und wertvolle Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt geschaffen.
  • Schutz seltener Waldlebensräume in Bayern
    In Bayern werden ökologisch hochwertige Waldlebensräume gestaltet. Mit deiner Stimme entsteht wieder ein reichhaltiges Nahrungsangebot für Insekten wie Bienen und Käfer und die heimische Artenvielfalt bei Pflanzen wird gefördert.

Um deinen Vertrag zu kündigen, schicke bitte ein Kündigungsschreiben (z. B. Brief) mit Angabe des Datums, zu welchem du kündigen möchtest, an die E.ON Energie Deutschland GmbH (Arnulfstraße 203, 80634 München) oder nutze das Kündigungsformular: Verträge hier kündigen.

14 Millionen Kundinnen und Kunden vertrauen E.ON

Quellennachweise der Siegel für E.ON:
Bester Online-Vertragsabschluss: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit CHIP eine Online-Befragung zu den Online-Vertragsabschlüssen durchgeführt. Der Untersuchung zu 51 Energieversorgern liegen insgesamt 6.985 Urteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen
Service König: DEUTSCHLAND TEST hat 2022 in Zusammenarbeit mit Focus Money eine Online-Befragung zum deutschen Kundenservice durchgeführt. Der Untersuchung in 56 Städten liegen mehr als 300.000 Kundenurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind in der Ausgabe 42/2022 Seite 92ff des FOCUS-MONEY oder unter folgendem Link einzusehen
Digital-Champions: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit DIE WELT eine Online-Befragung zur digitalen Kundennähe durchgeführt. Der Untersuchung zu 1.817 Unternehmen liegen insgesamt 365.000 Verbraucherurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den zweiten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen



1Einmaliger Bonus für Neukunden. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Verbrauchsstelle kein E.ON-Kunde war. Der Bonus wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet.

2In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.